Integration meint gemeinsamen Unterricht für behinderte und nicht behinderte Kinder!
Vor nunmehr 20 Jahren wurde in Hamburg die erste Integrationsklasse an einer Grundschule eingerichtet. Seit dem Schuljahr 1987/88 werden die Integrationsklassen in der Sekundarstufe I ührt, zum überwiegenden Teil an Gesamtschulen, aber auch an integrierten Haupt- und Realschulen. Das gemeinsame Leben und Lernen behinderter und nicht behinderter Kinder ist im Hamburger Schulgesetz seit 1997 verankert. Heute (Schuljahr 03/04) gibt es in Hamburg 141 Integrationsklassen an 25 Schulen der Sekundarstufe I.
Warum gibt es Integrationsklassen an der Julius-Leber Gesamtschule?
In der Grundschule Rönnkamp werden seit 1998 Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam in Integrationsklassen unterrichtet. Pro Jahrgang wird dort eine Integrationsklasse eingerichtet. Seit Beginn des Schuljahres 2002/03 wird die Integration für die Kinder der Grundschule Rönnkamp an unserer Gesamtschule fortgesetzt.
Welche Kinder besuchen die Integrations-Klasse?
Im Regelfall lernen 16 nicht behinderte und 4 behinderte Kinder zusammen in einer Integrationsklasse. Wir streben die Fortführung der bereits in der Grundschule zusammengesetzten Integrationsklasse an. Erfahrungsgemäß gehen aber nicht alle Kinder mit auf die Gesamtschule, die freien ätze werden von Kindern aus der Parallelklasse oder von Kindern anderer Grundschulen aufgefüllt. Der Abgang von behinderten Kindern zu diesem Zeitpunkt ist äußerst selten. Die hierbei ggf. freiwerdenden Plätze werden nach Beratung durch die Übernahmekommission neu besetzt.
Wie sind Integrationsklassen ausgestattet?
Integrationsklassen verfügen materiell und personell über eine besondere Ausstattung. Erziehung und Unterricht sind in einer Integrationsklasse die gemeinsame Aufgabe eines Teams. In jeder Unterrichtsstunde sind wenigstens zwei Pädagogen/Pädagoginnen anwesend. Das Team besteht aus einer KlassenlehrerIn, einer Sonderschul- und einer SozialpädagogIn.
Was bedeutet es für mein Kind, in eine Integrationsklasse zu gehen?
Für alle nicht behinderten Kinder gelten die Richtlinien und Lehrpläne der Hamburger Schulen. Kinder mit Behinderungen werden entsprechend ihren Möglichkeiten unterrichtet. Zur individuellen Förderung können auch die Richtlinien der Sonderschulen herangezogen werden. Es gilt das Prinzip des zieldifferenten Lernens, das bedeutet, nicht alle Kinder einer Integrationsklasse müssen zur gleichen Zeit das Gleiche lernen und die gleichen Ziele erreichen. In wöchentlichen Teambesprechungen wird über Unterrichtsthemen und über die Lernentwicklungen einzelner Kinder gesprochen. Die Teamarbeit in den Integrationsklassen kommt durchaus allen Kindern zugute. Alle Kinder profitieren gegenseitig vom gemeinsamen Unterricht. Sie lernen früh die Verschiedenartigkeit von Menschen kennen und entwickeln Respekt und Verständnis für die Stärken und Schwächen des anderen. Die Integrationskinder rücken, dem Gesamtschulprinzip folgend, mit ihrer Stammgruppe in die nächste Klassenstufe auf.
Differenzierung nach Leistungsgruppen
Die Zuordnung der SchülerInnen mit Integrationsstatus zum Kurs I oder Kurs II kann - unabhängig vom Leistungsstand - flexibel vorgenommen werden, je nachdem in welchem Kurs günstigere pädagogische Bedingungen für eine integrative Arbeit gegeben sind.
Berichtszeugnisse
Abweichend von den Regeln der Gesamtschule erfolgt in den Klassenstufen 5 und 6 gemäß § 3.3.1 Schulgesetz für alle Kinder der Integrationsklasse die Leistungsbewertung in Form von Berichtszeugnissen. Über begründete Ausnahmen entscheidet die Schulkonferenz. In den Jahrgangsstufen 7 und 8 kann die Leistungsbewertung - nach entsprechender Beschlussfassung durch die Schulkonferenz - ebenfalls in Form von Berichtszeugnissen erfolgen. Da Berichtszeugnisse in besonderer Weise die Zielsetzungen des integrativen Unterrichts unterstützen, wird zu Gunsten dieser Zeugnisart hingenommen, wenn in klassenübergreifenden Gruppen des Jahrganges (Wahlpflicht- oder Differenzierungsgruppen) unterschiedliche Formen der Leistungsbewertung nebeneinander praktiziert werden. Im Falle der behinderten Kinder besteht ohnehin die Möglichkeit der Erteilung von Berichtszeugnissen bis zum zehnten Schuljahr einschließlich, völlig unabhängig von der Art und dem Niveau der Kurse.