ie Beurteilung der Schwere einer Verbrennung richtet sich nach dem Verbrennungsgrad un der Größe der verbrannten Körperoberfläche. Hautrötung und Blasenbildung treten bei Verbrennungen 1. und 2. Grades auf. Bei Verbrennungen 3. Grades ist das Gewebe grauweiß oder schwarz verbrannt. Verbrennungen verursachen stärkste Schmerzen und führen meist zum Schock.
Maßnahmen bei Verbrennungen
Es kommt auf rasche Hilfeleistung an!
Brennende Personen müssen sofort gelöcht werden. Man übergießt den Brennenden mit Wasser, erstickt die Flammen mit einer Decke und wälzt ihn auf dem Boden. Es besteht auch die Möglichkeit die Flammen mit einem Feuerlöscher, falls vorhanden, zu löschen. (Den Feuerlöscher auf gar keinen Fall auf das Gesicht richten).
Bei Verbrühungen muß man die Kleidung möglichst rasch, jedoch vorsichtig entfernen.
Die verbrannten Körperstellen werden sofort mit kaltem Wasser übergossen, oder man taucht sie solange in kaltes Wasser, bis die Schmerzen nachlassen (mindestens 10 - 15 Minuten).
Keine Hausmittel verwenden
Die Anwendung jeder Art von Hausmitteln ist verboten!!!
In der Zwischenzeit ist der Rettungsdienst zu alarmieren.
Nach der Kaltwasserbehandlung bedeckt man die Brandwunden wegen der Infektionsgefahr mit einem sterilen Verbandtuch.
Brandblasen nicht öffnen!!!
Der Betroffene wird vorsichtig zugedeckt, wobei aber darauf geachtet werden muß, daß die Decke nicht auf die Brandwunden drückt.
Hat der Betroffene einen Schock, werden die Beine etwas erhöht gelagert.
Der "Verbrannte" ist ständig zu betreuen. Durch schwere, großflächige Verbrennungen und bei Gesichtsverbrennungen sind Atem- und Kreislaufstörungen zu erwarten., daher beobachtet man seine Atmung und Kreislauf ständig.
Den als Folge einer schweren Verbrennung auftretenden Oragnschäden, auch Verbrennungskrankheit genannt, kann man durch sofortige Hilfe und sachgerechte Erste Hilfe sehr wirkungsvoll begegnen.
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