Gymnasium Dörpsweg als Ganztagsschule
In der Mittelstufe gibt es für die Schülerinnen und Schüler große Veränderungen: Seitdem die Schulzeit bis zum Abitur an Hamburgs Gymnasien auf acht Jahre verkürzt worden ist, sieht die Stundentafel für die Klassenstufen 7 bis 9 bis 35 Stunden vor. Das bedeutet, dass der Unterricht auch am Nachmittag stattfinden muss. Nach einer gemeinsamen Mittagspause für alle Schülerinnen und Schüler -in der Zeit von 12:20 - 13:10 Uhr- wird der Untericht mit einer 6. und einer 7. Stunde fortgesetzt und endet dann um 14:45 Uhr.
Das warme Mittagessen mit Nachtisch wird zu einem Preis von 3 Euro (Essen 1 und Essen 2 zu 3, Salat 3,10 Euro) angeboten. Essensgutscheine werden eine Woche vorher verkauft. Zuschüsse für Bedürftige werden in Höhe von 2 Euro pro Essen gewährt. Das Mittagsangebot wird auch auf unserer Homepage regelmäßig aktualisiert.
Bitte informiert Euch auf unserer Homepage über das umfangreiche Mittagspausenangebot und nehmt möglichst intensiv daran teil!
Verhaltensregeln
Alle Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf eine Mittagspause, in der sie sich entspannen und sich in der einen oder anderen Art in Ruhe auf den Nachmittagsunterricht vorbereiten können. Damit alle Schülerinnen und Schüler die Mittagspause auf angenehme und entspannende Art nutzen können, ist es erforderlich, für alle geltende Regeln und Vereinbarungen festzulegen. Die folgenden Regeln haben sich bisher bewährt und gelten auch für dieses Schuljahr:Was erlaubt ist:
In der Mittagspause können die Klassenräume ebenfalls als Arbeits- und Aufenthaltsräume genutzt werden, allerdings wird von allen Schülerinnen und Schülern besondere Rücksichtnahme auf die anderen Mitschüler erwartet.
Der Aufenthalt an den Arbeitstischen in der Mehrzweckhalle.
Die Einnahme eines warmen Mittagessens in der Mehrzweckhalle.
Das Spielen auf dem unteren Schulhof (Hockey, Tischtennis, Fußball, etc.).
Nutzung des Spielekellers (1 Billardtisch, 2 Fußballkicker).
Nutzung der Streetball-Anlage neben der Sporthalle.
Nutzung der Bänke und Liegeflächen auf dem Schulgelände.
Nutzung der Schülerbücherei als Leseraum.
Freiwillige Teilnahme an den aufgelisteten Pausenangeboten.
Das Verlassen des Schulgeländes mit vorheriger schriftlicher Erlaubnis der Eltern, die aber jährlich erneuert werden muss
Wo sich Schülerinnen und Schüler aufhalten können:
- Klassenräume
- Mehrzweckhalle
- Schülerbücherei
- In den Räumen mit den ausgeschriebenen Pausenangeboten
- Auf dem gesamten Schulgelände einschließlich der Sportanlagen
Was ist verboten:
Besuche in anderen Klassenräumen.
Das Toben und Lärmen auf den Fluren und in den Klassenräumen.
Alle Verhaltensweisen, die andere Mitschüler daran hindern zu lernen oder sich in der Mittagspause zu entspannen und zu erholen.
H. Wehde, 10.11.2006
