- den Realschulabschluss oder eine als
dem Realschulabschluss gleichwertig anerkannte Vorbildung nachweist
und über alle Fächer (ohne Sport) einen Notendurchschnitt von
mindestens 3,0 sowie in den Kernfächern Englisch, Mathematik und Deutsch
einen Notendurchschnitt von 3,0 erreicht und keine 5 in einem
dieser Fächer erhalten hat oder
- den Realschulabschluss oder eine als
dem Realschulabschluss gleichwertig anerkannte Vorbildung nachweist
und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem
anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat oder
- in die Vorstufe der gymnasialen
Oberstufe versetzt worden ist.
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