1. Die Arbeitsanweisungen
Jede
Aufgabe erhält durch bestimmte Formulierungen einen klaren
Arbeitsauftrag. Es
ist eben ein Unterschied, ob ein Sachverhalt nur benannt oder
beschrieben,
erläutert oder gar bewertet werden soll. Die Lehrerinnen und Lehrer
nennen
diese Verben, mit denen die Leistungserwartungen zum Ausdruck gebracht
werden,
„Operatoren“. Durch die nachfolgenden Erläuterungen erfahren Sie, was
jeweils
erwartet wird:
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wiedergeben Sinn
dieser Aufgabenstellung ist es, erlernte, erarbeitete oder einem
Material
entnommene Informationen mit eigenen Worten aufzugreifen und dabei
zusammenzufassen. Man stellt zunächst den Sachverhalt insgesamt heraus
und
stellt ihn darauf in den wesentlichen Grundzügen dar, ohne eine eigene
Bewertung vorzunehmen. (Achten
Sie dabei auf den korrekten Gebrauch von Modus und Tempus!) |
nennen/benennen/feststellen Geographische
Sachverhalte nennen, benennen oder feststellen bedeutet einem Material
gezielt
Informationen zu entnehmen und ohne einen weiteren Kommentar, ggf. in
Form einer
Aufzählung, vorzutragen. Wichtig ist dabei das Wesentliche kurz und
genau zu
erfassen. Dies geschieht in besonderem Maß durch die Verwendung von
Fachbegriffen. Wenn nicht anders vorgegeben, erfolgt die
Ausformulierung in
ganzen Sätzen. |
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darstellen Diese
Aufgabenstellung bezieht sich meist auf die graphische Umsetzung eines
Sachverhalts, z. B. von Tabellen. Für eine sachgerechte
Veranschaulichung ist
auf einen gleichermaßen richtigen und optisch wirkungsvollen Maßstab zu
achten.
Eine präzise Überschrift und die Legende dürfen nicht fehlen.
Darstellen kann
aber auch bedeuten, einen Sachverhalt umfassender als in der Wiedergabe
zu
präsentieren. Hierzu sind mehrere Informationsgrundlagen heranzuziehen. |
beschreiben Beschreiben
bedeutet einen Sachverhalt genau und mit gebotener Ausführlichkeit
darzustellen. Dabei
hebt man einleitend hervor, was beschrieben werden soll. In den
nächsten
Schritten stellt man dar, in welcher Form der Sachverhalt vorliegt. In
jedem
Fall sollte die Beschreibung die Kernaussage erfassen. Dabei bringt man
die
Besonderheiten und Auffälligkeiten, aber auch Gesetzmäßigkeiten zur
Sprache.
Die Beschreibung stellt im Allgemeinen die Grundlage für eine
nachfolgende
Erläuterung oder Beurteilung dar. |
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charakterisieren/gliedern/ordnen Der
Arbeitsauftrag erfordert geographische Sachverhalte zunächst zu
beschreiben,
danach einzelne Aspekte aufzugreifen, zu gewichten und in ihrer Abfolge
und Bedeutung
herauszustellen. Hier ist also ein systematisierender und zugleich
gewichtender
Ansatz erforderlich, der sich in der Gliederung der Aussagen und in
ihrer
Zuordnung niederschlägt. Dabei werden Aussagen zur Größenordnung
(Quantifizierung)
durch Zusätze gewichtet (Qualifizierung: z. B. ... ein hohes
jährliches Bevölkerungswachstum von 2,5 %). Die
Charakterisierung ist häufig Grundlage nachfolgender Bewertungen und
Beurteilungen. |
vergleichen Dieser
Vorgang setzt bereits beschreibende und analysierende Arbeit voraus. Da
zumindest zwei Sachverhalte zu vergleichen sind, müssen diese zuvor in
ihrer
Eigenheit erfasst worden sein (Charakterisierung). Der Vergleich selbst
kann
aufeinander folgend oder gegenüberstellend vorgenommen werden. Ziel
dieses Vorgehens
ist es, Unterschiede und Gemeinsamkeiten ähnlicher Sachverhalte zu
erkennen, um
eine mögliche nachfolgende Bewertung vorzunehmen. |
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analysieren/interpretieren Ähnlich
wie beim Erläutern und Erklären ist beim Analysieren und Interpretieren
zu
verfahren. Jedoch ist der Gegenstand der Analyse/Interpretation im
Allgemeinen
eine konkrete Materialgrundlage (Text, Karte, Tabelle), die in ihren
Einzelaussagen und deren Beziehungen untereinander erfasst und
dargelegt werden
muss. Auch
hierbei ist eine gegliederte Form anzustreben, in die eine einleitende
Beschreibung und/oder Wiedergabe des zu analysierenden Sachverhalts
einbezogen
werden kann. |
erklären/erläutern Der
Arbeitsauftrag „Erklären“ zielt darauf ab, Zusammenhänge in allen
wesentlichen
Einzelheiten deutlich zu machen. Der Begriff „Erläutern“ geht über
diesen
Inhalt hinaus, denn er fordert zusätzlich eine Beschreibung. Es
geht hier also darum, einen geographischen Sachverhalt auf der
Grundlage
erworbener Kenntnisse bzw. einer Materialanalyse so vorzutragen, dass
der
fachliche Gehalt sachlich richtig vorgetragen und die Zusammenhänge
einsichtig
gemacht werden. Das bedeutet vor allem auch umfassende
Zusatzinformationen zu
geben und den Sachverhalt durch Beispiele zu verdeutlichen. Eine eigene
Wertung
ist jedoch nicht gefordert. |
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begründen Die
Begründung steht in einem engen Zusammenhang mit einer zuvor
aufgestellten
These, Vermutung oder Meinungsäußerung. Sie wird auf sachlicher
Grundlage
entwickelt und erfordert einen sicheren Umgang mit Fachbegriffen sowie
die Fähigkeit
die Sachverhalte in ihrer Sachlogik zu erfassen und einzuordnen.
Begründen
setzt das Nennen und Erklären (Erläutern) von Ursachen voraus. |
erörtern/diskutieren Beispiel: Erörtern Sie die Frage. ob die gleichwertige Ausstattung aller Landesteile ein erstrebenswertes Ziel der Regional- und Landesplanung sein muss. |
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entwickeln
Dieser
Arbeitsauftrag zielt im Allgemeinen darauf ab, Vorschläge,
Einschätzungen,
Maßnahmen darzulegen, die nach dem vorherigen Untersuchen, Analysieren,
Einschätzen eines Sachverhalts diesen in eine weiterführende
Betrachtung heben
sollen. Dabei sollen Sie eine begründete, realistische Perspektive auf
der
Grundlage Ihrer Kenntnisse formulieren. Das Entwickeln neuer sach- und
problemorientierter Gedanken setzt auch voraus, die Situation
Betroffcener
nachzuempfinden. |
urteilen/bewerten/Stellung nehmen Diese
drei Arbeitsaufträge setzen jeweils eine gründliche Bearbeitung des
Sachverhalts, z. B. durch Charakterisierung und Erläuterung oder
Analyse,
voraus. Sie erfordern die eigene Meinung darzulegen und durch Argumente
abzusichern. Dazu sind das Einbringen fachlicher Kenntnisse,
Beweisführungen
unter Bezug auf die Materialien sowie Vergleiche mit ähnlichen oder
anders
gelagerten Fällen erforderlich. Alle drei Arbeitsaufträge schließen
eine
Begründung ein. |
3. Das
Vorgehen im Einzelnen
4. Der
formale Aufbau
5. Die
individuellen Schwächen
„Aus
Fehlern kann man lernen!“