Geographie


Operatoren und Tipps für den Erfolg von Klausuren


1.   Die Arbeitsanweisungen

Jede Aufgabe erhält durch bestimmte Formulierungen einen klaren Arbeitsauftrag. Es ist eben ein Unterschied, ob ein Sachverhalt nur benannt oder beschrieben, erläutert oder gar bewertet werden soll. Die Lehrerinnen und Lehrer nennen diese Verben, mit denen die Leistungserwartungen zum Ausdruck gebracht werden, „Operatoren“. Durch die nachfolgenden Erläuterungen erfahren Sie, was jeweils erwartet wird:


Aufgabenstellungen/Operatoren mit Angabe der Anforderungsbereiche (I: Reproduktion, II: Transfer, III: Bewerten/Beurteilen)


wiedergeben (Anforderungsbereich I)

Sinn dieser Aufgabenstellung ist es, erlernte, erarbeitete oder einem Material entnommene Informationen mit eigenen Worten aufzugreifen und dabei zusammenzufassen. Man stellt zunächst den Sachverhalt insgesamt heraus und stellt ihn darauf in den wesentlichen Grundzügen dar, ohne eine eigene Bewertung vorzunehmen.

(Achten Sie dabei auf den korrekten Gebrauch von Modus und Tempus!)

Beispiel: Geben Sie die Konzeption der Charta von Athen wieder.

nennen/benennen/feststellen (meist I, z. T. II)

Geographische Sachverhalte nennen, benennen oder feststellen bedeutet einem Material gezielt Informationen zu entnehmen und ohne einen weiteren Kommentar, ggf. in Form einer Aufzählung, vorzutragen. Wichtig ist dabei das Wesentliche kurz und genau zu erfassen. Dies geschieht in besonderem Maß durch die Verwendung von Fachbegriffen. Wenn nicht anders vorgegeben, erfolgt die Ausformulierung in ganzen Sätzen.

Beispiel: Nennen Sie die heutigen Bezirke, die vom Hobrechtplan erfasst werden.

darstellen (I und/oder II)

Diese Aufgabenstellung bezieht sich meist auf die graphische Umsetzung eines Sachverhalts, z. B. von Tabellen. Für eine sachgerechte Veranschaulichung ist auf einen gleichermaßen richtigen und optisch wirkungsvollen Maßstab zu achten. Eine präzise Überschrift und die Legende dürfen nicht fehlen. Darstellen kann aber auch bedeuten, einen Sachverhalt umfassender als in der Wiedergabe zu präsentieren. Hierzu sind mehrere Informationsgrundlagen heranzuziehen.

 Beispiel: Stellen Sie die Standortfaktoren für das Planungsgebiet Spreeraum dar.

beschreiben (I und/oder II)

Beschreiben bedeutet einen Sachverhalt genau und mit gebotener Ausführlichkeit darzustellen.

Dabei hebt man einleitend hervor, was beschrieben werden soll. In den nächsten Schritten stellt man dar, in welcher Form der Sachverhalt vorliegt. In jedem Fall sollte die Beschreibung die Kernaussage erfassen. Dabei bringt man die Besonderheiten und Auffälligkeiten, aber auch Gesetzmäßigkeiten zur Sprache. Die Beschreibung stellt im Allgemeinen die Grundlage für eine nachfolgende Erläuterung oder Beurteilung dar.

 Beispiel: Beschreiben Sie Etappen der Stadtentwicklung Berlins.

charakterisieren/gliedern/ordnen (II)

Der Arbeitsauftrag erfordert geographische Sachverhalte zunächst zu beschreiben, danach einzelne Aspekte aufzugreifen, zu gewichten und in ihrer Abfolge und Bedeutung herauszustellen. Hier ist also ein systematisierender und zugleich gewichtender Ansatz erforderlich, der sich in der Gliederung der Aussagen und in ihrer Zuordnung niederschlägt. Dabei werden Aussagen zur Größenordnung (Quantifizierung) durch Zusätze gewichtet (Qualifizierung: z. B. ... ein hohes jährliches Bevölkerungswachstum von 2,5 %). Die Charakterisierung ist häufig Grundlage nachfolgender Bewertungen und Beurteilungen.

Beispiel: Ordnen Sie der Spandauer Altstadt bzw. Berlin und Cölln  mittelalterliche Stadtgrundrisstypen zu.

vergleichen (II)

Dieser Vorgang setzt bereits beschreibende und analysierende Arbeit voraus. Da zumindest zwei Sachverhalte zu vergleichen sind, müssen diese zuvor in ihrer Eigenheit erfasst worden sein (Charakterisierung). Der Vergleich selbst kann aufeinander folgend oder gegenüberstellend vorgenommen werden. Ziel dieses Vorgehens ist es, Unterschiede und Gemeinsamkeiten ähnlicher Sachverhalte zu erkennen, um eine mögliche nachfolgende Bewertung vorzunehmen.

Beispiel: Vergleichen Sie die beiden Stadtzentren im geteilten Berlin.

analysieren/interpretieren (II)

Ähnlich wie beim Erläutern und Erklären ist beim Analysieren und Interpretieren zu verfahren. Jedoch ist der Gegenstand der Analyse/Interpretation im Allgemeinen eine konkrete Materialgrundlage (Text, Karte, Tabelle), die in ihren Einzelaussagen und deren Beziehungen untereinander erfasst und dargelegt werden muss.

Auch hierbei ist eine gegliederte Form anzustreben, in die eine einleitende Beschreibung und/oder Wiedergabe des zu analysierenden Sachverhalts einbezogen werden kann.

Beispiel: Analysieren Sie die Verkehrsbelastung im Stadtzentrum Berlins.

erklären/erläutern (z. T. I, meist II)

Der Arbeitsauftrag „Erklären“ zielt darauf ab, Zusammenhänge in allen wesentlichen Einzelheiten deutlich zu machen. Der Begriff „Erläutern“ geht über diesen Inhalt hinaus, denn er fordert zusätzlich eine Beschreibung.

Es geht hier also darum, einen geographischen Sachverhalt auf der Grundlage erworbener Kenntnisse bzw. einer Materialanalyse so vorzutragen, dass der fachliche Gehalt sachlich richtig vorgetragen und die Zusammenhänge einsichtig gemacht werden. Das bedeutet vor allem auch umfassende Zusatzinformationen zu geben und den Sachverhalt durch Beispiele zu verdeutlichen. Eine eigene Wertung ist jedoch nicht gefordert.

Beispiel: Erläutern Sie Aufgaben und Chancen von Städtegemeinschaften.

begründen (II und/oder III)

Die Begründung steht in einem engen Zusammenhang mit einer zuvor aufgestellten These, Vermutung oder Meinungsäußerung. Sie wird auf sachlicher Grundlage entwickelt und erfordert einen sicheren Umgang mit Fachbegriffen sowie die Fähigkeit die Sachverhalte in ihrer Sachlogik zu erfassen und einzuordnen. Begründen setzt das Nennen und Erklären (Erläutern) von Ursachen voraus.

Beispiel: Ist Ihrer Meinung nach Berlin eine Weltstadt? Begründen Sie Ihre Meinung.

erörtern/diskutieren (II und/oder III)

Der Arbeitsauftrag erfordert einen Sachverhalt von verschiedenen sachlich haltbaren Positionen aus zu betrachten. Das Bemühen um eine Betrachtung, die unterschiedliche Sichtweisen einbezieht, hebt die Qualität einer Erörterung. Die verschiedenen Argumente können aufeinander folgend oder gegenüberstellend vorgetragen werden. Abschließend erfolgt die Ausführung der eigenen Meinung.

Beispiel: Erörtern Sie die Frage. ob die gleichwertige Ausstattung aller Landesteile ein erstrebenswertes Ziel der Regional- und Landesplanung sein muss.
entwickeln (meist III, z. T. II)

Dieser Arbeitsauftrag zielt im Allgemeinen darauf ab, Vorschläge, Einschätzungen, Maßnahmen darzulegen, die nach dem vorherigen Untersuchen, Analysieren, Einschätzen eines Sachverhalts diesen in eine weiterführende Betrachtung heben sollen. Dabei sollen Sie eine begründete, realistische Perspektive auf der Grundlage Ihrer Kenntnisse formulieren. Das Entwickeln neuer sach- und problemorientierter Gedanken setzt auch voraus, die Situation Betroffcener nachzuempfinden.

Beispiel: Entwickeln Sie Strategien zur Minderung der Belastungen im Ökosystem Stadt.

urteilen/bewerten/Stellung nehmen (III)

Diese drei Arbeitsaufträge setzen jeweils eine gründliche Bearbeitung des Sachverhalts, z. B. durch Charakterisierung und Erläuterung oder Analyse, voraus. Sie erfordern die eigene Meinung darzulegen und durch Argumente abzusichern. Dazu sind das Einbringen fachlicher Kenntnisse, Beweisführungen unter Bezug auf die Materialien sowie Vergleiche mit ähnlichen oder anders gelagerten Fällen erforderlich. Alle drei Arbeitsaufträge schließen eine Begründung ein.

Beispiel: Bewerten Sie die Zielsetzung des Planwerks Innenstadt für das innerstädtische Verkehrsaufkommen.

Weitere Operatoren mit Kurzerläuterung:
 
Die Zuordnung der Anforderungsbereiche zu den Operatoren ist nicht immer eindeutig vorzunehmen. So ist zum Beispiel unterschiedlich zu bewerten, ob ein Sachverhalt dargestellt werden soll, der vorher im Unterricht ausführlich behandelt wurde und dem kein Material zugrunde liegt (I) oder ob dieser Sachverhalt aus einer anspruchsvollen Graphik oder Tabelle entnommen werden muss (II).



2.   Die Umsetzung der Arbeitsanweisungen

Bei der Abfassung Ihrer Klausur erwarten die Lehrerinnen und Lehrer von Ihnen, dass Sie Ihre Darstellungen
In fast allen Fällen behandelt die Klausur ein übergeordnetes Thema, die Arbeitsanweisungen sind in der Regel aufeinander folgende Arbeitsschritte. Daher müssen Sie darauf achten, dass vom Anfang bis zum Ende Ihrer schriftlichen Darstellung ein „roter Faden“ erkennbar bleibt. Sie müssen Ihre Aussagen also immer wieder sinnvoll aufeinander beziehen.
Bei der Bearbeitung der Geographieklausur liegt ein deutlicher Schwerpunkt auf der Auswertung von Karten, Diagrammen, Bildern, Tabellen und anderen Arbeitsmaterialien. Achten Sie darauf, regelmäßig einen Materialbezug herzustellen. Ergänzend sollen Sie selbstverständlich Ihre Vorkenntnisse einbeziehen.

 

 

3.   Das Vorgehen im Einzelnen

 Wenn Sie an die Arbeit gehen, beachten Sie bitte - zur eigenen „Sicherheit“ ­ folgende Hinweise:

 

 

4.   Der formale Aufbau

Jede Klausur muss klar gegliedert sein; das muss auch ihr formaler Aufbau deutlich erkennen lassen:

            Fach:_____________________________
            Name:____________________________
            Kurs:_____________________________
            Datum:____________________________
            Thema der Klausur:__________________

 

 

5.   Die individuellen Schwächen

„Aus Fehlern kann man lernen!“

Also sollten Sie das Beste aus den Fehlern der letzten (Test- )Klausur machen!
Notieren Sie Ihre persönlichen Schwächen!
Nutzen Sie diese Aufstellung bei der Vorbereitung und beim Schreiben der nächsten Klausur!

 

Quellen:  Ulrich Brameier und Wolfgang Fraedrich: Klausuren: Tips für den Erfolg; Praxis Geographie 10/1993, S. 11/12;
              Christian Ernst: Erdkunde, Mensch und Raum, Stadtgeographie Berlin, Cornelsen, Berlin 2002.